Ein Bauspardarlehen ist eine Sonderform des Hypothekenardarlehens, das genaueren gesetzlichen Regelungen unterliegt. Es gibt eine Zinsobergrenze von 6%, die vor allem in Hochzinsperioden, einen wichtigen Schutz vor unerwartet hohen Kreditraten darstellt. Weitere Vorteile sind die vergleichsweise geringen laufenden Gebühren und die vorzeitige kostenfreie (Teil-) Rückzahlungsmöglichkeit ab Zuteilung des Darlehens. Da man in der Regel bei der Kreditaufnahme noch über keinen zuteilungsreifen Bausparvertrag verfügt, kann man dennoch mit einem sogenannten Zwischendarlehen sofort mit der Finanzierung beginnen.
Das Zwischendarlehen wird ab Zuteilung automatisch in ein Bauspardarlehen umgestellt. Der Unterschied zwischen dem Zwischendarlehen und dem endgültigen Bauspardarlehen ist im Wesentlichen die Zinsober- und Untergrenze bei letzterem. Es gibt beim Bauspardarlehen aber auch Einschränkungen. Pro Person können maximal 180.000 Euro (bei einem Paar maximal 360.000 Euro) aufgenommen werden und es gibt nur bestimmte Verwendungszwecke, bei denen ein Darlehen möglich ist: Bau und Kauf einer Immobilie, bauliche Maßnahmen wie Veränderung, Um- und Zubauten, Sanierungen, Übernahme von bestehenden Darlehen für Grund- und Wohnraumbeschaffung, Auszahlung von anderen Besitzern und Erben. Seit einigen Jahren darf das Bauspardarlehen auch für die Finanzierung von Berufsausbildungen und Pflegefällen verwendet werden. Nicht erlaubt ist zum Beispiel die Finanzierung von Fahrzeugen, Konsumgütern oder Urlauben.