Staatliche vs. Private Unfallversicherung
Dennoch stellen sich viele die Frage, warum in einem Sozialstaat mit garantierter und gedeckter Behandlung im Krankenhaus eine private Unfallversicherung sinnvoll ist. Wie schon erwähnt, sind sowohl Arzt- als auch Behandlungskosten im Krankenhaus auch nach einem Freizeitunfall durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Sobald für das Opfer jedoch Unkosten und bleibende Schäden (Verlust von Gliedmaßen, Lähmung, Verlust eines Sinnesorgans etc.) aus dem Unfall resultieren, reicht die gesetzliche Versicherung nicht mehr aus. Ist man in einem solchen Fall nicht privat unfallversichert, muss man die entstehenden Kosten oder den Verdienstentgang aus der eigenen Tasche bezahlen.
Im schlimmsten Fall der (genannten) Folgeschäden zahlt die private Unfallversicherung die genannte einmalige Kapitalleistung oder eine monatliche Rente aus. Ein Beispiel: Steht in Folge des Unfalls ein Umbau der Wohnung oder eine behindertengerechte Adaption des Fahrzeuges an oder kommt es zu einem Verdienstentgang bei Selbstständigen, so kann der Betrag aus der Versicherungsleistung dafür aufgewendet werden.
Eine entscheidende Neuerung der Versicherungsleistung setzt sich seit geraumer Zeit mehr und mehr durch: Angebote mit linearem Tarif werden zunehmend von solchen mit Progressionstarif abgelöst. Das bedeutet, dass ohne signifikante Prämienerhöhung – vor allem bei schwerwiegenden Unfällen – mehr Geld ausbezahlt wird.