Privathaftpflicht
Private Haftpflicht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Sach- bzw. Personenschäden, die die versicherte Person als Privatperson Dritten zufügt.
FAQ - Häufige Fragen
Weitere...- Mein vierjähriges Kind hat einen Schaden angerichtet. Wird dieser von der Versicherung bezahlt?
- Muss ein Öltank extra versichert werden?
- Sind Vermögensschäden mitversichert?
- Ist das Schlüsselrisiko versichert?
- Zahlt meine Versicherung, wenn ich einem Freund beim Umzug helfe und dabei etwas Wertvolles fallenlasse?