Private Haftpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Sach- bzw. Personenschäden, die die versicherte Person als Privatperson Dritten zufügt.

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Versicherungen im Vergleich:

Für wen ist die Privathaftpflichtversicherung gut?

Die Privathaftpflicht ist für jede Privatperson, denn bereits eine kleine Unaufmerksamkeit oder Nachlässigkeit, kann einen großen Schaden verursachen.

Auch wenn wir gewissenhaft sind, passiert es hin und wieder, dass wir nicht ganz bei der Sache sind. Verliebt? Müde? In Eile?
Kurz nicht aufgepasst und schon kann es krachen…

Sie verursachen als Fußgänger unabsichtlich einen Verkehrsunfall…
Sie verbrennen unabsichtlich mit der Zigarette die Couch Ihres Bekannten…
usw.

Warum eine Privathaftpflicht?

Die Haftung bei Privatpersonen ist grundsätzlich nicht begrenzt! Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht sogar auf die Erben über und ist nicht immer von einem Verschulden abhängig. Deswegen ist die Privathaftpflichtversicherung und die Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen von großer Bedeutung.

Wer ist versichert?

In der Privat-Haftpflichtversicherung sind versichert: Sie als Versicherungsnehmer, Ehepartner/Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt wohnend, Ihre minderjährigen Kinder und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn kein eigener Haushalt und kein eigenes Einkommen besteht, sowie Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages häusliche Arbeiten im Haushalt verrichten.
Nicht versichert sind Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz.

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Nicht versichert

  • Nicht gedeckt sind Schäden, die der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Dritten zufügt, sowie Schäden, die einem Dritten vorsätzlich zugefügt werden.
  • Schäden, die man selbst erleidet, und Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben.
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen sowie Strafen und Bußgelder.
  • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat.
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. (Kfz Haftpflicht)

Erweiterte Privathaftpflicht

Nicht versichert, aber meist in der „Erweiterten Privathaftpflicht“ mitversicherbar, sind:

  • Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden.
  • Schäden und Mängel an Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet oder geliehen hat.
  • Schäden gegenüber Verwandten, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben und nicht im Versicherungsvertrag mitversichert sind.

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