Die Versicherungssumme
ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden, der über diese Summe hinaus entsteht, muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige höhere Summe (10-15 Mio. Euro) zu empfehlen ist.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme
Die Mindestsumme beträgt seit 01.01.2012 7 Mio. Euro. Jedoch ist eine höhere Summe empfehlenswert, da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, die Deckungslücke bei der Mindestsumme jedoch sehr hoch sein kann.
Wichtig zu beachten ist, dass der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker des Fahrzeuges) zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet ist, bei deren Verletzung der Versicherer den Schadenersatz an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzt hat (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:
- mit 11.000 Euro pro Obliegenheitsverletzung ( z. B. Alkoholisierung)
- mit höchstens 22.000 Euro pro Versicherungsfall
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.
Wir empfehlen Ihnen, für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung (schützt Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren, was einer Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro entspricht.
Um Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Kaskoversicherung als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung.