Informationen zur Haushaltsversicherung
Was ist in der Haushaltsversicherung versichert?
(Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers – siehe Vergleich im Rechner)
Feuer:
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.
Sturm:
Schäden durch Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.
Einbruch/Diebstahl:
Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.
Leitungswasser:
Schäden durch Austreten von Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt.
Haftpflicht:
Die Befriedigung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (Privathaftpflichtversicherung).
Glasbruch:
Schäden durch Glasbruch.
Was ist grundsätzlich in der Haushaltsversicherung nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?
(In vielen „Optimalschutz“ Haushaltsversicherungen ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!)
- Hochwasser, Vermurungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck
- indirekter Blitzschlag
- Wasseraustritt aus Aquarien
- Vandalismusschäden
- Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine und Sammlungen ist die Haftung in der Einbruchdiebstahlversicherung je nach Gesellschaft begrenzt. Bei Bedarf muss diese erhöht werden.
- Erweiterung der Privathaftpflicht
- Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches in der Privathaftpflicht (Weltdeckung)
Kochflächen (Ceranfelder)
- Haltung von Hunden
- Schäden an Angehörigen des Versicherungsnehmers in gerader, aufsteigender und absteigender Linie
- bewegliche und unbewegliche Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind
- Kosten einer Ersatzunterkunft infolge von Unbewohnbarkeit nach einem Versicherungsfall
- Kühlgutversicherung
- Schäden durch Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch verursachten Rückstau
- Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern, Glasdächern, Glasbausteinen, Kunstverglasungen, Kochflächen und Kunststoffgläsern
- Elektrogeräte (Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!)
- Reisegepäck (einfach uns fragen!)
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