Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen!
Eine wichtige Versicherung für Ihren Betrieb ist die Betriebshaftpflicht, welche Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, industriellen Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern abdeckt.
Für manche Gewerbearten besteht eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtvorsorge.
Wer ist versichert?
Einzelunternehmer bzw. die Trägergesellschaft und die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten, sowie alle übrigen Betriebsangehörigen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber (außer in der Freizeit – siehe Privathaftpflichtversicherung).
Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Mitversicherte oder von Mitversicherten untereinander sind nicht gedeckt.
Bei Freiberuflern und bei gewerblichen Subunternehmern ist Vorsicht geboten, da diese oft eine eigene Haftpflicht benötigen.
Leistungen des Versicherers:
Der Versicherungsschutz umfasst die Befriedigung begründeter Forderungen, die Prüfung, ob und inwieweit Ansprüche begründet sind, sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Die Kosten der Prüfung und des Rechtsschutzes trägt, unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme, der Versicherer. Dies gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche und nicht zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder solcher, die andere Ziele wie etwa Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben.
Welche Einschlüsse sind möglich?
Das für den Bereich der Haftpflichtversicherung geltende Bedingungswerk (AHVB) wird oft durch „Besondere Bedingungen“ abgeändert.
Mögliche Klauseln / Deckungen im Haftpflichtschaden:
- Im Ausland vorkommende Schäden
- Schäden an sich in Ihrem Gewahrsam befindlichen Sachen (etwa auch Gebäudegrundstücke – Mietsachschäden)
- Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden)
- Allmählichkeitsschäden (z.B. langsame Durchfeuchtung von Mauerwerk als Folge einer undichten Isolierung)
- Be-/Entladeschäden
- Umweltsachschäden – Sachschäden durch Umweltstörung (z.B. Verunreinigung des Erdreichs)
- Reine Vermögensschäden
- Cross Liability (der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf gegenseitige Ansprüche zwischen den einzelnen Versicherungsnehmern des Vertrages)
- Europadeckung (mit u. ohne GUS-Staaten)
- Weltdeckung – Haftpflicht für Firmen (ausgenommen USA und Kanada)
- Vorsorge-Deckung
- Freizügigkeit