Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle etc. sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich nur bis zu bestimmten, in der Polizze festgelegten Wertgrenzen versichert. Damit die Versicherung im Schadenfall zahlt, müssen Sie in der Lage sein, den erlittenen Verlust nachzuweisen. Deshalb empfiehlt es sich, ein Verzeichnis mit all Ihren in der Wohnung aufbewahrten Wertgegenständen zu führen. Idealerweise mit den Rechnungen oder Rechnungskopien und Fotos der einzelnen Wertgegenstände.