Ebenso wie Parkschäden sind auch Vandalismusschäden in der Motorradversicherung normalerweise nur in der Vollkasko gedeckt und nicht wie bei der Autoversicherung in der Teilkaskoversicherung. Ein Vandalismusschaden liegt dann vor, wenn Ihr Motorrad durch eine fremde Person mutwillig (und nicht etwa unabsichtlich im Vorbeifahren) beschädigt wird. Vandalismusschäden sind umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige zu bringen. Die Anzeigebestätigung benötigen Sie, um den Schaden bei der Versicherung oder auch bei versichern24 zu melden.