Wenn Hundebesitzer mit ihrem Vierbeiner Urlaub in einem anderen österreichischen Bundesland machen, gelten die dort vorherrschenden gesetzlichen Bestimmungen. Hundehalter sollten sich vor der Abreise bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde darüber informieren, welche Voraussetzungen und Bestimmungen bezüglich Hundeführschein sowie Leinen- und Maulkorbpflicht am Urlaubsort gelten.

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