Teilkasko und Vollkasko: Diebstahl persönlicher Gegenstände

Normalerweise umfasst die Deckung der Kaskoversicherung die im Falle eines Einbruchs am Fahrzeug entstandenen Schäden, nicht jedoch den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Wagen. Viele Versicherer bieten jedoch gegen einen Prämienaufschlag erweiterten Versicherungsschutz, der auch für gestohlene Gegenstände gilt. Allerdings wird für elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys oder iPhones nur dann Ersatz geleistet, wenn Sie im Handschuhfach eingeschlossen waren oder sich im versperrten Kofferraum befunden haben.

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