In der Steiermark muss das Halten von gefährlichen Tieren durch die Gemeine bewilligt werden. Ansonsten gelten für Halter gefährlicher Hunde keine anderen Bestimmungen als für Hunde aller anderen Rassen.
In der Steiermark muss das Halten von gefährlichen Tieren durch die Gemeine bewilligt werden. Ansonsten gelten für Halter gefährlicher Hunde keine anderen Bestimmungen als für Hunde aller anderen Rassen.