Genereller Selbstbehalt in der Kaskoversicherung heißt, dass der Selbstbehalt unabhängig von der Schadensursache für alle Schadensfälle gilt. Der generelle Selbstbehalt wird also auf alle Kaskoschadensfälle angewandt. Die meisten Versicherungen bieten jedoch die Möglichkeit den Selbstbehalt auf bestimmte Schadensursachen (meist Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall) einzuschränken. Bei allen anderen Schäden ist dann kein Selbstbehalt zu entrichten. Eine Einschränkung des generellen Selbstbehaltes ist jedoch meist mit Prämienzuschlägen von etwa 20-25% verbunden.