Genereller Selbstbehalt heißt in der Kaskoversicherung, dass der Selbstbehalt für alle Schadensfälle gilt, unabhängig von der Schadensursache. Bei den meisten Versicherungen kann der Selbstbehalt jedoch auf bestimmte Schadensursachen eingeschränkt werden, in der Regel sind das Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall. In allen anderen Fällen (zum Beispiel Diebstahl), ist dann kein Selbstbehalt zu entrichten. Für eine derartige Einschränkung des Selbstbehaltes müssen Sie jedoch meist mit Aufschlägen von 20-25% der Prämie der Kaskoversicherung rechnen.