Wenn der Fahrer ein Delikt mit besonders hoher Rücksichtslosigkeit begeht, so muss er mit einem Führerscheinentzug von bis zu sechs Monaten rechnen. Als besonders rücksichtlose Delikte gelten zum Beispiel die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder nicht angepasste Fahrt bei gefährlichen Verhältnissen, wie hohem Verkehrsaufkommen, glatter Fahrbahn oder schlechter Sicht. Auch „Geisterfahren“ zählt zu einem besonders rücksichtlosen Delikt.