In Salzburg muss die Gemeinde die Gefährlichkeit des Hundes feststellen. Dies geschieht aufgrund eines mit Tatsachen belegten schriftlichen Hinweises, darauf dass der Hund gesteigerte Aggressivität und Kampfbereitschaft sowie Angriffslust aufweist,. Das Halten von gefährlichen Hunden wird von der Gemeinde bewilligt. Diese Bewiligung kann innnerhalb von zehn Tagen nach Feststellung der Gefährlichkeit beantragt werden. Die Bewilligung kann befristet werden. Gefährliche Hunde dürfen nur von den Hundehaltern persönlich oder von geeigneten Personen an öffentlichen Orten geführt werden. Die Bewilligung ist dabei immer mitzuführen.

 

Um eine Bewilliung zur Hundehaltung zu bekommen müssen die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:

Persönliche Eignung

Die Persönliche Eignung ist nicht gegeben wenn der Hundehalter von Alkohol oder Betäubungsmitteln abhängig ist, sowie aufgrund geringer körperlicher Kräfte nicht in der Lage ist den Hund sicher zu führen

Sachkunde

Die Absolvierung einer Ausbildung durch eine anerkannte Einrichtung ist notwendig, um die erforderliche Sachkunde zur sicheren Haltung eines gefährlichen Hundes zu erlangen. Die Ausbildung besteht aus einem allgemeinen Teil über das Wesen und Verhalten des Hundes, das Zusammenleben mit einem Hund und die Methoden der Erziehung und Abrichtung eines Hundes und aus einem praktischen Teil mit Übungen bezüglich der Leinführigkeit des Hundes alleine und in der Gruppe, das Freifolgen, Sitzen, Ablegen eines Hundes in Verbindung mit dem Herankommen und unter Ablenkung. Außerdem muss die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten in einem Wesenstest nachgewiesen werden.

Kennzeichnung

Der Hund muss unveränderlich gekennzeichnet und seine Identifizierung gewährleistet sein.

Haftpflichtversicherung

Der Hundehalter muss einen Nachweis erbringen über Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichversicherung, zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden. Die Mindestversicherungssumme muss dabei 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden betragen.

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