Um nach dem Urlaub in einem EU-Land mit dem Hund wieder nach Österreich einzureisen, benötigen Halter die gleichen Unterlagen, wie sie zur Ausreise des Hundes in ein EU-Land ohne Sonderbestimmungen erforderlich sind:
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EU-Heimtierausweis
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Kennzeichnung durch Chip
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gültige Tollwutimpfung
Wer mit seinem Hund in einem Drittstaat, also einem nicht der EU angehörigen Staat, auf Urlaub war und wieder nach Österreich zurückreist, benötigt folgende Unterlagen:
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Kennzeichnung durch Chip
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Tollwutimpfung
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EU-Impfpass
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Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis: Die Bestimmung muss bereits vor Verlassen der EU durchgeführt werden. Ansonsten muss sie nachgeholt werden, die Einreise mit dem Hund ist dann erst nach einer Wartezeit von drei Monaten möglich.