Reisen innerhalb der EU – Hunde über drei Monate

Für Auslandsreisen mit Hunden, die älter als drei Monate sind, gelten in jedem Land unterschiedliche Bestimmungen.

Für Reisen innerhalb der EU wird ein EU-Heimtierausweis benötigt. Dieser blaue Pet-Pass kann vom praktischen Tierarzt ausgestellt werden und muss folgende Eintragungen enthalten:

  • Kennzeichnung durch Chip: Seit 2012 besteht die Chippflicht zur Kennzeichnung des Hundes. Das Tier muss mit einem Chip versehen werden, der der pISO-Norm 11784 oder 11785 entspricht.

  • Gültige Tollwutimpfung

Sonderbestimmungen in Großbritannien, Irland, Malta und Finnland:

Für die Einreise nach Großbritannien, Irland, Malta oder Finnland brauchen Hundehalter eine zusätzliche Eintragung im Pet-Pass, die bestätigt, dass der Hund 120 bis 24 Stunden zuvor gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) behandelt wurde.

Sonderbestimmungen in Norwegen:

Wer nach Norwegen reisen möchte, muss seinen Hund innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise mit Praziquantel oder einem gleichwertigen Präparat behandeln.

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