Schäden an Räumlichkeiten und Gegenständen, die Sie gemietet, geliehen, geleast oder die Ihnen überlassen worden sind, und die während Ihrer Obhut oder Nutzung eintreten, nennt man Mietsachschäden. Mittlerweile sind diese Schäden in der Deckung der meisten Versicherungen enthalten, allerdings gibt es oft die Einschränkung auf Räumlichkeiten, die nur vorübergehend gemietet werden, wie etwa ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung, während Dauermietverhältnisse ausgenommen sind.
Sie können die Regelungen und Einschränkungen der einzelnen Versicherungen mit dem versichern24 Versicherungsvergleich überprüfen, indem Sie die jeweilige Detailansicht der Versicherungsrechner beachten.