Geben Sie beim Abschluss einer Motorradversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt von ca. 10-20% auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen benannte Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.
Wird das Fahrzeug im Schadenfall dennoch von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so wird von der Versicherung in der Regel ein zusätzlicher Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro verrechnet (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).