Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie die Motorradversicherung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat dabei in der Regel durch den neuen Besitzer des betreffenden Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.
Zu beachten ist, dass dieses Kündigungsrecht für die Kfz Haftpflicht Versicherung, jedoch oft nicht für Zusatzverträge gilt, welche mit der Kfz Versicherung abgeschlossen wurden (Kasko, Rechtsschutz usw.)