Motorradversicherung: Erweiterter regionaler Versicherungsschutz

Neben der normalen Grünen Karte gibt es auch noch die “Große Grüne Karte”. Diese muss eigens von der Versicherung ausgestellt werden und ist dann notwendig, wenn ein weiter entferntes Land bereist wird. Die Länder, in denen die Große Grüne Karte erforderlich ist, sind: Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei. In der Versicherungskarte muss das jeweilige Länderkennzeichen angeführt werden. Für die Türkei gibt es bei manchen Versicherungen Einschränkungen, so dass der Versicherungsschutz (auch mit der Großen Versicherungskarte) nicht in der gesamten Türkei gilt.

Die meisten Versicherungsanbieter erhöhen während des Zeitraums der Reise in eines dieser Länder die Versicherungsprämie. Vergessen Sie die Karte oder ist sie nicht gültig, weil z.B. ein Länderkürzel falsch angeführt ist, müssen Sie bei der Einreise eine Grenzversicherung für das entsprechende Land abschließen.

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