Prinzipiell hat jeder Autofahrer dafür zu sorgen, das die Beleuchtung seines Fahrzeuges zu jeder Zeit einwandfrei funktioniert, damit er auch bei noch so schlechten Sichtverhältnissen sehen kann und vor allem gesehen wird. Zu einer funktionsfähigen Lichtmaschine gehören ein funktionstüchtigtes Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht. Durch eine mangehalfte Lichtanlage erhöht sich das Unfallrisiko und der Fahrzeuglenker muss mit Strafen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer durch die unzureichende Beleuchtung gefährdet wurde, können Organmandate in der Höhe von 36 Euro oder Anonymverfügungen in der Höhe von 72 Euro ausgestellt werden. Wenn der Fahrer aufgrund der mangelhaften Beleuchtung angezeigt wird, kann sich die Strafhöhe auf einige hundert Euro belaufen.