Bei der Kindersicherung ist es wichtig, bestimmte Vorschriften einzuhalten. Nicht nur sind sie gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch notwendig für die Sicherheit Ihrer Kinder.
Im Fahrzeug muss für jedes Kind ein eigener, gesicherter Sitzplatz vorhanden sein. Seit 1. Jänner 1999 gibt es folgende gesetzliche Regelungen, je nach Alter und Gewicht des Kindes:
- Kinder bis 18 kg: Im Auto muss ein geeigneter Kindersitz vorhanden sein. Wenn bereits zwei Kindersitze auf den beiden äußeren Sitzen befestigt sind und nicht ausreichend Platz für einen Dritten vorhanden ist, können Kinder über drei Jahre auch mit einem Beckengurt gesichert werden.
- Kinder bis 14 Jahre & kleiner als 1,50 Meter: Im Auto muss eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechende Rückhaltevorrichtung, jedoch nur auf Fahrzeugsitzen und mit passenden Sicherheitsgurten, vorhanden sein.
- Ab einer Körpergröße von 135 cm reicht ein höhenverstellbarer Dreipunktegurt ohne Kindersitzpolster. Der Schultergurt darf jedoch nicht über den Hals des Kindes gehen. Dafür müssen entweder der obere Gurtanlenkpunkt oder der Sitz höhenverstellbar sein.
- Kinder bis 14 Jahre & größer als 1,50 Meter: Es reicht der normale Sicherheitsgurt
Ein Kindersitz darf nur dann auf dem Beifahrersitz sein, wenn der Airbag deaktiviert wurde.
Ein Verstoß gegen die Regelung der Sicherung gilt als Vormerkdelikt. Bei einem Wiederholungsfall muss der Fahrer eine Maßnahme absolvieren und beim dritten Verstoß wird die Lenkberechtigung entzogen.
Der Kindersitzkauf sollte gut durchdacht sein. Am besten ist es, das Kind als auch das Auto zum Kauf mitzunehmen, um gegebenfalls vor Ort ausprobieren zu können, ob der Sitz, das Kind und das Auto zusammenpassen.