Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit bei der Autoversicherung ein Jahr. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wird. Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung also wechseln oder kündigen, können Sie dies immer einmal jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versichern24 empfiehlt, die Kündigung bereits zwei Monate vor der Hauptfälligkeit einzureichen, damit ganz sicher alle Fristen eingehalten werden.
Beispiel:
Sie haben auf versichern24 einen Online-Antrag gestellt und eine Bestätigung erhalten, dass Sie die neue Versicherung aufnimmt. Nun können Sie zum nächsten Schritt übergehen und Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen. Haben Sie Ihren Vertrag am 14.04. abgeschlossen, so können Sie Ihren Versicherungsvertrag zum 01.05. jedes Jahres kündigen.
Da die Kündigungsfrist in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Monat beträgt muss in diesem Fall die Kündigung spätestens am 31. März bereits bei der Versicherung eingelangt sein. Ganz wichtig zu beachten ist, dass als Stichtag nicht das Absendedatum gilt, sondern das Einlangen bei der Versicherung!
Achtung:
Immer wieder werden zu der Kfz-Haftpflicht diverse Zusatzverträge abgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel die Kfz-Kaskoversicherung bzw. die Insassenunfall- oder Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung. Einerseits können sich bei diesen die Kündigsfristen unterscheiden (bis maximal 3 Monate) und andererseits beträgt die Laufzeit oft mehr als ein Jahr. Dies bedeutet im Klartext, dass das jährliche Kündigungsrecht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle anderen Zusatz-Versicherungen können längere Laufzeiten haben und sind dadurch frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündbar.
Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.