Kfz Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Kfz-Insassenunfallversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel auch für Personenschäden, die mit einem Verkehrsunfall einhergehen, nicht jedoch für Schäden an der Person des für den Unfall verantwortlichen Lenkers. Besteht zusätzlich eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung, so erfolgt die Leistung dieser normalerweise unabhängig von den Zahlungen aus der Haftpflicht.

Mit einer Kfz-Insassenunfall-Versicherung können Sie sich zusätzlich absichern, für den Fall, dass bei einem Unfall die Insassen Ihres Fahrzeuges zu Tode kommen oder dauerhafte Invalidität davon tragen. Die Insassenunfall-Versicherung gilt auch für den Lenker des Unfallfahrzeugs. Die Versicherungsleistung erfolgt in der Regel unabhängig von anderen Versicherungen und wird sofort nach einem Unfall ausbezahlt. Es kommt also im Ernstfall zu keinen Verzögerungen durch die Klärung des Verschuldens oder die Geltendmachung eines Anspruchs bei einer Versicherung im Ausland.

Der Deckungsumfang der Kfz-Insassenunfall Versicherung kann unterschiedlich ausgewählt werden. Eine Versicherung kann nur für den Lenker abgeschlossen werden, da dieser im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ja die einzig nicht versicherte Person unter den Insassen ist. Die andere Möglichkeit ist, auch die übrigen Insassen in den Versicherungsschutz einzuschließen, was jedoch die deutlich teurere Variante ist.

Auf versichern24 können Sie einen Versicherungsvergleich für die jeweiligen Varianten durchführen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen im Detail zu welchen Tarifen angeboten werden.

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