In Tirol muss innerhalb eines Monats nach Erwerb des Hundes der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, welche die vom Hund ausgehenden Risiken abdeckt.
In Tirol muss innerhalb eines Monats nach Erwerb des Hundes der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, welche die vom Hund ausgehenden Risiken abdeckt.