In Salzburg müssen Hundehalter von gefährlichen und nicht gefährlichen Hunden eine ausreichende Haftpflichversicherung zurDeckung der durch den Hund verursachten Schäden abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Die Mindestversicherungssumme muss dabei 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden betragen.

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