In Oberösterreich muss für jeden Hund, unabhängig von seiner Gefährlichkeit, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssume von über 750.000 Euro abgeschlossen werden. Sie kann auch im Rahmen einer Haushalts-, Jagdhaftpflichtversicherung oder anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein. Die Hundehaltung kann untersagt werden, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.