In der Steiermark, müssen aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2012, Hundehalter, die zum ersten Mal einen Hund besitzen, einen Hundeführerschein absolvieren.Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese Ihren Hund artgerecht halten können.
In jedem steirischen Bezirk werden pro Jahr vier Termine angeboten, um den Kurs zu absolvieren. Informationen über Termine und Orte der Kurse erhalten Hundehalter beim für Sie zuständigen Gemeindeamt. Der Kurs wird von steirischen Amtstierärzten durchgeführt.
Die Ausbildung umfasst sechs Stunden. Dabei lernen die Hundehalter grundlegendes zur Hundeführung, Hundehaltung, Haftung, Eigenverantwortlichkeit, Zeitaufwand und Kosten, Tierschutz und Kennzeichnung.
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf 40 Euro.
Ausnahmen
Halter folgender Hunde müssen keinen Hundekundenachweis erbringen:
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Diensthunde öffentlicher Wachen
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Diensthunde des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals
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Blindenhunde
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speziell ausgebildete Hunde zum Schutz hilfloser Personen
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Hunde in konzessionierten Bewachungsunternehmen
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Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen
Wenn der Hundehalter den Hundeführerschein nicht absolviert, erhöht sich die verpflichtende Hundeabgabe von 60 (in allen Gemeinden gleich) auf 120 Euro.