Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz auf gemeinschaftlich genutzten Flächen

Gemeinschaftlich genutzte Räume sind all jene Bereiche, die für alle Hausbewohner (nicht jedoch öffentlich) zugänglich sind wie etwa Stiegenhäuser, Waschräume oder Fahrradräume.

In gemeinschaftlich genutzten Bereichen sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung normalerweise Wäsche, Fahrräder, Kinderwägen, Gartengeräte und –möbel geschützt.

Achtung, für Fahrräder gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung meistens nur, wenn sie ausreichend gesichert sind!

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den Versicherungsbedingungen einsehen.

 

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.