Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt, die durch das unsachgemäße Austreten von Leitungswasser etwa aus Armaturen, Leitungen, Abflussrohren oder angeschlossenen Geräten wie Heizung, Klimaanlage oder Waschmaschine entstehen, sind durch die Leitungswasserversicherung normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Frostschäden an Armaturen oder der Austritt von Wasser aus Aquarien, Fußbodenheizung oder Planschbecken sind oft nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Beachten Sie, dass die Deckungsvarianten der einzelnen Versicherungen hier große Unterschiede aufweisen und vergewissern Sie sich vor Abschluss eines Vertrages, ob die von Ihnen gewünschten Schäden auch in der Polizze / den Bedingungen erwähnt sind. Mit dem versichern24 Versicherungsvergleich können Sie Deckungsunterschiede der einzelnen Produkte erfragen.