Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle etc. sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich nur bis zu bestimmten, in der Polizze festgelegten Wertgrenzen versichert. Die Höhe dieser Wertgrenzen hängt stark damit zusammen, wie und wo die Wertgegenstände gelagert werden. Für offen im Wohnbereich herumliegende Gegenstände sind die Wertgrenzen zumeist recht niedrig angesetzt. Wesentlich höher fallen die Wertgrenzen normalerweise aus, wenn die Wertgegenstände in Möbeln oder Safes gelagert werden, selbst wenn diese unverschlossen sind. Wollen Sie sehr wertvolle Gegenstände ausreichend versichern, sollten diese in einem sicherheitszertifizierten Safe eingeschlossen aufbewahrt werden.