Die Bestimmungen zum Hundeführschein sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Hunde sind treue und vor allem ständige Begleiter des Menschen. Nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch in der Öffentlichkeit sind die Menschen mit ihren Lieblingen unterwegs. Zum Wohle aller müssen bei der Hundehaltung die Bestimmungen des Tierschutz- und Tierhaltegesetzes des jeweiligen Bundeslandes beachtet und eingehalten werden. Viele Unfälle könnten somit verhindert werden. In einigen österreichischen Bundesländern ist eine, jeweils vom Land festgelegte, Ausbildung zu absolvieren. Informieren Sie sich rechtzeitig welche Bestimmungen Sie in Ihrem Bundesland mit dem jeweiligen Hund erfüllen müssen. Laut einer Umfrage von versichern24 haben 57 von 298 Hundehalter einen Hundeführerschein.
Burgenland:
–
Kärnten:
–
Niederösterreich:
- Erforderliche Sachkunde für Halter von Hunden mit Gefährdungspotential
Oberösterreich:
- Allgemeine Sachkunde für alle Hunde (Theorie)
- Erweiterte Sachkunde für auffällige Hunde (Praxis und Theorie)
Salzburg:
- Ausbildung für gefährliche und nicht gefährliche Hunde
Steiermark:
- Hundekundenachweis
Tirol:
–
Vorarlberg:
- Kein Hundeführschein, allerdings gilt für „Kampfhunde“ eine Bewilligungspflicht.
Wien:
- Verpflichtend für Hundehalter von so genannten Listenhunden
- Freiwillig für Hundehalter aller anderen Rassen