WWK – Ablebensversicherung
Ein einziger Unglücksfall kann all Ihre Pläne zerstören und Ihre Familie in eine echte Notlage bringen. Sollte Ihnen etwas zustoßen, ist es wichtig, dass Sie die richtige Vorsorge für Ihre Familie getroffen haben, um diese vor finanziellen Folgen zu schützen. Durch die WWK Premium Risk können Sie Ihre Hinterbliebenen optimal absichern.
Die WWK Ablebensversicherung bietet vor allem für jene Personen einen sehr niedrigen Beitrag, die weder privat, beruflich noch gesundheitlich besonderen Risiken ausgesetzt sind. Das bedeutet, dass Nichtraucher von günstigeren Tarifen profitieren und besonders gefährdete Berufsgruppen mit einem Zuschlag rechnen müssen.
Versicherte Personen müssen bei Abschluss der WWK Ablebensversicherung mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen das Höchsteintrittsalter von 65 Jahren nicht überschreiten. Das Höchstendalter beträgt 75 Jahre. Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr in Höhe von 1 ‰ der Versicherungssumme die Selbsttötungsklausel auszuschließen.
Bei der WWK Ablebensversicherung gibt es auch die Möglichkeit einer fallenden Todesfallsumme. Diese ist vor allem dann vorteilhaft, wenn in den kommenden Jahren eine hohe Vorsorge für die Hinterbliebenen benötigt wird. Die Absicherung für den Todesfall fällt jährlich linear um eine bestimmte Summe. Dieser Fall kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich geschehen. Somit kann die Todesfallsumme bis zum Laufzeitende auf null fallen.
Bedingungen:
- Mindestlaufzeit: 1 Jahr
- Mindestversicherungssumme: 50.000 Euro
- Höchsttodesfallsumme: 5 Mio. Euro
Vorteile:
- Günstige Risikovorsorge zur finanziellen Absicherung von Familie/Hinterbliebenen
- Niedrigere Prämien für Nichtraucher
- Nachversicherungsgarantie innerhalb der ersten 10 Versicherungsjahre
- Überschuss-System: Sofortverrechnung sorgt für geringere Beiträge
- Dynamik-Option: Versicherungssumme kann Jahr für Jahr, ohne neue Gesundheitsprüfung,
an ein höheres Einkommen und die laufende Geldentwertung angepasst werden - Nachversicherungsoption ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von 6 Monaten
nach bestimmten Ereignissen (Heirat, Geburt, etc.)