VAV Motorradversicherung
Die VAV Motorradversicherung bietet Ihnen Schutz für Ihr Zweirad und ist als Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich.
VAV Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung und deckt Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.
- Hinterlegungsverzicht: 50 % Prämiennachlass und keine 350 Euro Selbstbehalt für Versicherungsnehmer ausgenommen im Zeitraum von 1.11. bis 1.03.
- besondes günstige Prämien für Genussfahrer ab 30 Jahren
- zusätzlich 300 Euro Selbstbehalt für Lenker die nicht Versicherungsnehmer und unter 23 Jahren alt sind
VAV Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung versichert Schäden am eigenen Zweirad. Es besteht die Möglichkeit eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abzuschließen.
Teilkaskoversicherung:
Das Zweirad ist versichert gegen gegen Diebstahl, Glasburch, Naturereignisse und Brandschäden.
- mit oder ohne Hinterlegungsverzicht möglich
- zusätzlich 300 Euro Selbstbehalt für Lenker die nicht Versicherungsnehmer und unter 23 Jahren alt sind
- Selbstbehalt 5% mind. 400 Euro
- Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm mit Selbstbehalt
- Brand, Explosion, Schmorschäden an Kabeln mit Selbstbehalt
- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch mit Selbstbehalt
- Berührung des Fahrzeuges mit Wild- und Haustieren mit Selbstbehalt
Vollkaskoversicherung:
Optimaler Schutz für Ihr Motorrad. Besonders empfehlenswert für neuere und hochwertige Krafträder. Mitversicherung des selbstverschuldeten Unfalls, Parkschaden, Vandalismus, Tierschaden und Dachlawinen sowie alle Deckungen der Teilkaskoversicherung.
- mit oder ohne Hinterlegungsverzicht möglich
- zusätzlich 300 Euro Selbstbehalt für Lenker die nicht Versicherungsnehmer und unter 23 Jahren alt sind
- Selbstbehalt 5% mind.400 Euro
- Unfall mit Selbstbehalt
- Vandalismus mit Selbstbehalt
- Parkschaden mit Selbstbehalt
- Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm mit Selbstbehalt
- Brand, Explosion, Schmorschäden an Kabeln mit Selbstbehalt
- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch mit Selbstbehalt
- Berührung des Fahrzeuges mit Wild- und Haustieren mit Selbstbehalt