HDI Motorradversicherung
Die HDI Motorradversicherung ist nur bei einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro möglich. Sie können eine Kfz-Versicherung für Ihr Motorrad, Kleinmotorrad oder Motorfahrrad (Moped) abschließen. Dabei sind bei der HDI Versicherung folgende Varianten möglich:
HDI Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und versichert Zweiräder europaweit. Sie deckt jene Schäden, die andere Personen, Fahrzeuge oder Dinge durch Ihr Fahrzeug erleiden. Außerdem wehrt Sie jene Ansprüche ab, die unberechtigt gegen Sie erhoben werden.
- zusätzlich 350 Euro Selbstbehalt für Lenker die nicht Versicherungsnehmer und unter 22 Jahren oder über 75 Jahren alt sind
- Subsidiäre Haftpflichtversicherung für Mietwägen im Ausland
HDI Kaskoversicherung
Die HDI Kaskoversicherung deckt jene Schäden die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind.
Teilkasoversicherung
- 350 Euro Selbstbehalt für Lenker die nicht Versicherungsnehmer und unter 22 Jahren oder über 75 Jahren alt sind
- Subsidiäre Haftpflichtversicherung für Mietwägen im Ausland
- 5% Selbstbehalt mindestens 430 Euro
- Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm mit Selbstbehalt
- Brand, Explosion, Schmorschäden an Kabeln mit Selbstbehalt
- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch mit Selbstbehalt
- Berührung des Fahrzeuges mit Wild- und Haustieren mit Selbstbehalt
Vollkaskoversicherung
- 5% Selbstbehalt mindestens 775 Euro
- 350 Euro Selbstbehalt für Lenker die nicht Versicherungsnehmer und unter 22 Jahren oder über 75 Jahren alt sind
- Subsidiäre Haftpflichtversicherung für Mietwägen im Ausland
- Unfall mit Selbstbehalt
- Vandalismus mit Selbstbehalt
- Parkschaden mit Selbstbehalt
- Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm mit Selbstbehalt
- Brand, Explosion, Schmorschäden an Kabeln mit Selbstbehalt
- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch mit Selbstbehalt
- Berührung des Fahrzeuges mit Wild- und Haustieren mit Selbstbehalt