Wiederbeschaffungswert
Der Versicherer ist im Schadensfall verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert einer versicherten Sache zu leisten. Je nach Versicherungsvereinbarungen kann dies der Neu- oder Zeitwert sein.
Der Versicherer ist im Schadensfall verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert einer versicherten Sache zu leisten. Je nach Versicherungsvereinbarungen kann dies der Neu- oder Zeitwert sein.