Qualifizierte Mahnung
Für den Zahlungsverzug von Folgeprämien ist der Versicherer erst dann als leistungsfrei anzusehen, wenn dem Versicherungsnehmer mindestens eine Frist von zwei Wochen zur Tilgung der Schuld gewährt wurde und dieser schriftlich auf die Rechtsfolgen der Fristsetzung aufmerksam gemacht wurde. Erst durch diese “Qualifizierte Mahnung”, die strengen formalen Vorschriften unterliegt, wird der Versicherer nach Ablauf der Zahlungsfrist von seiner Leistungspflicht entbunden.