Hauptfälligkeit

Unter der Hauptfälligkeit versteht man das Datum, an dem die Versicherungsbeiträge fällig werden und der Versicherungsschutz von neuem beginnt. Um eine Versicherung zu kündigen, muss die Kündigung 3 Monate der Hauptfälligkeit beim Versicherer eingegangen sein. Ausnahme dazu ist die KFZ-Haftpflichtversicherung, bei der die Kündigungsfrist 1 Monat vor der Hauptfälligkeit eingegangen sein muss.