Erwerbsunfähigkeit
Von Erwerbsunfähigkeit spricht man, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage ist, dauerhaft irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Der bisher ausgeübe Beruf oder das bisherige Einkommen spielen dabei im Unterschied zur Berufsunfähigkeit keine Rolle.