Erstrisiko-Versicherung
Bei der Erstrisikoversicherung wird ein Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt ohne Rücksicht darauf, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert der versicherten Sache entspricht. Damit wird Unterversicherung vermieden. In der Sachversicherung wird die Erstrisikoversicherung dort angewendet, wo die Ermittlung eines Versicheurngswertes unverhältnismäßig schwierig oder kostenaufwendig wäre.