Betriebliche Kollektivversicherung
Die Betriebliche Kollektivversicherung ist eine Art der Mitarbeitervorsorge und eine Ergänzung zum staatlichen Pensionssystem.
Die Beiträge für die Betriebliche Kollektivversicherung werden staatlich gefördert und damit von Lohnnebenkosten befreit und steuerlich voll absetzbar.