Bereicherungsverbot

Das Bereicherungsverbot gilt in der gesamten Schadenversicherung. Es besagt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles.