Sachversicherung – Allgemeine Bedingungen (ABS 2012)
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs – die Möglichkeit durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich und werden auf einfache Anfrage hin übermittelt.
Geltungsbereich:
Die ABS gelten als Allgemeiner Teil jener Bedingungen für Sparten der Sachversicherung, die auf die Geltung der ABS ausdrücklich hinweisen.
Verweise auf gesetzliche Bestimmungen:
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in diesen Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) angeführt werden, sind im Anhang zu den ABS in vollem Wortlaut wiedergegeben.
Inhaltsverzeichnis
- Artikel 1 Anzeige von Gefahrumständen bei Vertragsabschluss
- Artikel 2 Gefahrerhöhung
- Artikel 3 Sicherheitsvorschriften
- Artikel 4 Versicherungsperiode; Prämie; Beginn und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes
- Artikel 5 Mehrfache Versicherung
- Artikel 6 Überversicherung; Doppelversicherung
- Artikel 7 Begrenzung der Entschädigung; Unterversicherung
- Artikel 8 Sachverständigenverfahren
- Artikel 9 Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles; Obliegenheiten im Schadenfall; betrügerisches Verhalten
- Artikel 10 Zahlung der Entschädigung
- Artikel 11 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalles
- Artikel 12 Form der Erklärungen
- Artikel 13 Wohnortwechsel – Adressänderung
- Artikel 14 Automatische Vertragsverlängerung