Rahmenvereinbarung für die Ärztekammer 2011
Rahmenvereinbarung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) mit dem Verband der Versicherungsunternehmen (VVO) über die Vertragsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 117b Abs 1 Z 22a ÄrzteG
Die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB) finden insoweit Anwendung, als in den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (EHVB) keine Sonderregelungen getroffen werden.