Kaskoversicherung Luftfahrzeuge – Allgemeine Bedingungen (ALKB 1997) – Version 2012
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs – die Möglichkeit zur Vereinbarung abweichender Klauseln bleibt unberührt.
Inhaltsverzeichnis
- Artikel 1 – Was ist versichert? (Gegenstand der Versicherung)
- Artikel 2 – Was gilt als Versicherungsfall?
- Artikel 3 – Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)
- Artikel 4 – Wann gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich)
- Artikel 5 – Wann ist die Prämie zu bezahlen, wann beginnt der Versicherungsschutz im allgemeinen und was versteht man unter einer vorläufigen Deckung ?
- Artikel 6 – Welche Leistung erbringt der Versicherer?
- Artikel 7 – Welche Voraussetzungen gelten für die Stilliege-Versicherung?
- Artikel 8 – Was ist nicht versichert? (Risikoausschlüsse)
- Artikel 9 – Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten)
- Artikel 10 – Wann und unter welchen Voraussetzungen wird die Versicherungsleistung ausbezahlt und wann verjährt sie? (Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung)
- Artikel 11 – Unter welchen Voraussetzungen kann eine Versicherungsleistung zurückgefordert werden? (Einschränkung des Regressrechtes des Versicherers)
- Artikel 12 – Unter welchen Voraussetzungen wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet? Welchen Regeln unterliegt dieses?
- Artikel 13 – Was gilt als Versicherungsperiode und wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
- Artikel 14 – Wer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles kündigen ? Was gilt bei Wegfall des versicherten Risikos? Was gilt bei Veräußerung des versicherten Luftfahrzeuges, Luftfahrtgerätes oder Flugmodells? Was gilt bei Konkurs oder Ausgleichsverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers?
- Artikel 15 – Wann können Versicherungsansprüche abgetreten oder verpfändet werden?
- Artikel 16 – Wo können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich geltend gemacht werden? (Gerichtsstand)
- Artikel 17 – Welche Rechte und Pflichten haben sonstige anspruchsberechtigte Personen?
- Artikel 18 – In welcher Form sind Erklärungen abzugeben?
- Artikel 19 – Welches Recht ist anzuwenden?
- Anhang