Feuerversicherung Industrie Zusatzbedingungen (ZB F IG 2001)
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit, durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich und werden auf einfache Anfrage hin übermittelt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Versicherte Sachen
- 1.1. Gebäude
- 1.2. Betriebseinrichtungen
- 1.3. Waren und Vorräte
- 1.4. Sonstige Sachen
- 2. Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden
- 2.1. Schäden durch Sprengstoffexplosion
- 2.2. Maschinenfundamente
- 3. Sonstige Bestimmungen
- 3.1. Verzicht auf Ersatzansprüche gegenüber einer Eisenbahn- oder Hafenbetriebsgesellschaft
- 3.2. Führung
- 3.3. Prozessführung
- 3.4. Schadenregelung bei Zusammentreffen von Feuer- und Maschinenbruchversicherung
- 4. Allgemeine Sicherheitsvorschriften
- 4.1. Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten jeder Art
- 4.2. Baulicher Brandschutz, Brandschutzeinrichtungen
- 4.3. Elektrostatische Aufladung
- 4.4. Feuerungs- und Heizungsanlagen
- 4.5. Erste und erweiterte Löschhilfe
- 4.6. Arbeiten durch Betriebsfremde
- 4.7. Ordnung und Sauberkeit, Kontrollgang
- 4.8. Lagerungen
- 4.9. Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz
- 4.10. Anhang