Feuerversicherung – Besondere Bedingungen (2001)
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit, durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich und werden auf einfache Anfrage hin übermittelt.
Inhaltsverzeichnis
Dieses Inhaltsverzeichnis gibt einen Gesamtüberblick über die Besonderen Bedingungen für die Feuer- und die Feuer-BU-Versicherung.
Auf den Folgeseiten dieser Zusammenfassung sind jedoch nur die Langtexte jener Besonderen Bedingungen enthalten, die für die Feuerversicherung Anwendung finden.
- A.1. Bes.Bed. zu versicherten Gefahren, Schäden, Sachen und Kosten (FEUER)
- A 001 Trocken- und Erhitzungsanlagen (F)
- A 002 Räucheranlagen (F)
- A 003 Glühendflüssige Schmelzmassen (F)
- A 004 Indirekter Blitzschlag – Wohngebäude (F)
- A 005 Indirekter Blitzschlag – Landwirtschaftliche Betriebe (F)
- A 006 Indirekter Blitzschlag – Industrielle, gewerbliche und sonstige Betriebe (F)
- A 007 Schäden an Seilen von Seilbahnen und Sesselliften (F)
- A 008 Sprengstoffexplosion (F)
- A 009 Radioaktive Isotope (F)
- A 010 Entsorgungskosten ohne Erdreich (F)
- A 011 Entsorgungskosten mit Erdreich (F)
- A 012 Fahrzeuge ruhend (F)
- A 013 Fahrzeuge ruhend und fahrend (F)