Diebstahlklausel für die Transportversicherung von Gütern (2007)

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Unverbindliche Musterklausel des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterklausel abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterklausel ist für jede interessierte Person zugänglich.

1. Umfang der Versicherung

Versichert gelten Schäden verursacht durch Diebstahl und Abhandenkommen ganzer Kolli und/oder Teildiebstahl sowie Raub.

2. Verpackung/Verladung

Die Güter sind ihrer Eigenart und den Erfordernissen des Transportes entsprechend zu verpacken und zu verladen. Beförderungs- und Lademanipulationen haben unter Zuhilfenahme von technisch geeigneten Mitteln durch geschultes Personal zu erfolgen.
Sofern nicht vor Risikobeginn andere Vereinbarungen getroffen wurden, werden Schäden nur ersetzt, wenn die versicherten Güter in

  • Kisten oder Verschlägen,
  • Kartons oder Paketen,
  • Ballen oder Rollen,
  • Säcken,
  • Fässern, Trommeln oder sonstigen Behältern verpackt oder
  • allseitig geschlossenen Containern

verstaut sind.

3. Ausschlüsse

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Schäden durch Teildiebstahl nicht ersetzt, wenn die versicherten Güter nicht gemäß Pkt. 2 verpackt und verladen wurden.

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.