Besondere Bedingungen für Valorenversicherung (2007)
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich.
1. Gegenstand der Versicherung
Die Versicherung bezieht sich auf alle im Versicherungsvertrag angeführten Valoren während der Transporte durch
- den Versicherungsnehmer, Versicherten oder von einer Person seines Vertrauens (Begleittransporte),
- Post, Luftfracht oder Werttransportunternehmen durchgeführt werden.
2. Versicherungsgrundlage
Der Versicherung liegen die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde, soweit in den nachstehenden Besonderen Bedingungen keine Sonderregelung getroffen ist.
3. Umfang der Versicherung
a) Der Versicherer trägt alle Gefahren des Transportes gemäß Artikel 4 (1) der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG“ (gegen alle Risken).
b) Bei Transporten von Wertpapieren ist auch die Gefahr von Verlusten, die durch Herausgabe von Waren infolge widerrechtlicher Verwendung dieser Wertpapiere entstehen, mitversichert.
c) Transporte, die vom Versicherungsnehmer, Versicherten oder von einer Person seines Vertrauens durchgeführt werden (Begleittransporte) sind nur versichert, solange die Valoren im persönlichen Gewahrsam dieser Personen sicher verwahrt mitgeführt werden und diese nicht jünger als 18 und nicht älter als 65 Jahre sowie im Vollbesitz der körperlichen und geistigen Kräfte sind.
Die gewaltlose Einflößung von Mitteln zur Verhinderung von Widerstand ist der Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt gleichzusetzen.
Ferner leistet der Versicherer Ersatz für Verlust oder Beschädigung der Valoren, verursacht durch
- plötzliche Erkrankung oder Unfall der den Transport begleitenden Personen, wodurch diese nachweislich in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt werden.
- plötzlichen Tod dieser Personen.